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Die besten Zinsen in Österreich

Zinserträge von Auslandsbanken richtig versteuern

Die Anbieter von Tagesgeld und Festgeld in Österreich haben sich zum Glück in den letzten Jahren deutlich vermehrt. Dazu maßgeblich beigetragen haben auch Direktbanken, die in Österreich keine Filialen bzw. Niederlassungen betreiben, Österreichern jedoch die Möglichkeit geben, die Angebote im Ausland in Anspruch zu nehmen. Und gerade diese sind oft besonders attraktiv...

Viele Anleger lassen sich aber durch die Ungewissheit in Sachen Versteuern von Zinserträgen aus dem Ausland abschrecken und verzichten damit oft auf noch bessere Zinsen.

Dabei sind die Regeln bei allen Banken ziemlich gleich: 25% KESt. müssen da wie dort (mindestens) abgeführt werden - bei der Inlandsbank geht das im Normalfall automatisch, bei der Auslandsbank muss man nur wissen, wie man die Zinsen selbst versteuert. Und das ist wahrlich keine Diplomarbeit.

Primär sollte man einmal wissen, ob man überhaupt die Zinserträge nachversteuern muss (mit 25% KESt. in Österreich) - da gibt es bei so mancher Bank Unklarheiten. Insbesondere die oft ausländische Einlagensicherung verwirrt hier viele Sparer - dabei führen viele dieser Banken die KESt. ohnehin direkt ab.

Wir möchten Ihnen hiermit einen Überblick geben, bei welchen Banken Sie gar nichts ins Sachen KESt. tun müssen (automatischer Abzug) und bei welchen Banken es notwendig ist, die erhaltenen Zinsen im Rahmen des Jahresausgleichs (Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung) anzugeben.

KESt. wird automatisch abgeführt

Bei allen österreichischen Filialbanken/Systembanken wird die KESt. nach Gutschrift der Zinsen automatisch von der Bank dem Finanzamt überwiesen. Auch bei folgenden Direktbanken aus Österreich bzw. mit Sitz in Österreich müssen Sie nichts mehr unternehmen:

KESt. mit Steuererklärung abführen

Bei folgenden Banken, die auch in Österreich tätig sind, ist es notwendig, mittels Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung ("Jahresausgleich") die Ertäge aus Zinsenerträge von Auslandsbanken selbst zu versteuern.

KESt. von Auslandsbanken wie abführen?

So Sie in einem Kalenderjahr Zinsen aus dem Ausland von über 22 Euro erhalten haben (bis 22 Euro = Freibetrag), für welche keine KESt. abgeliefert wurde, so sind diese Zinserträge in Österreich steuerpflichtig.

Im Rahmen der EST-Erklärung bzw. der Arbeitnehmerveranlagung trägt man unter dem Punkt "Einkünfte aus Kapitalvermögen" bei "Zinsen aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten" unter der Zeile "Ausländische Kapitaleinkünfte" den Gesamtbetrag der ausländischen Zinserträge ein. Tragen Sie hier nur die Zinsen und nicht das Kapital ein - sonst wird es teuer! Wiewohl man solche Fehler natürlich später erklären kann...

Der in der Steuererkärung genannte Betrag ist dann mit 25% zu versteuern.

Beträgt der individuelle Steuerstatz aus der Erklärung weniger als die 25%, so kann die Steuerbelastung durch den Antrag auf Regelbesteuerung in der Erklärung auf die tatsächliche Tarifsteuer reduziert werden. Niedriges Einkommen und niedrige Steuerlast bzw. hohe Zinsen sind hier eine für die Steuerpflichtigen nette Paarung...

Bitte beachten Sie, dass die meisten Länder Europas schon lange die Pflicht haben, Erträge ausländischer Sparer an den österreichischen Fiskus weiterzumelden. Das Finanzamt wird demnach auch über Ihre Auslandszinsen innerhalb der EU verständigt - bei Luxemburg (und auch in Österreich, das gilt aber dann nur für Anleger aus dem Ausland) kann man sich über die sogenannte Quellensteuer weiter im Anonymen bewegen.

Beachten Sie aber auch, dass es in einigen Fällen Quellensteuer direkt von den Auslandsbanken eingezogen wird und es auch ab und an notwendig ist, rechtzeitig eine Ansässigkeitsbescheinigung einzureichen (gibt es beim Finanzamt als Download). Bereits im Ausland abgeführte Steuern auf Zinserträge sind auf die heimische Steuerzahlung anrechenbar. <&p>

Quellensteuer bei Advanzia Bank in Luxemburg

Prinzipiell gilt für die Advanzia Bank aus Luxemburg selbiges wie für die klassischen Auslandsbanken: Die erhaltenen Zinsen werden an die österreichischen Finanzbehörden gemeldet und sind vom Sparer via Jahresausgleich zu melden (und somit nachzuversteuern).

Bei der Advanzia Bank kann man aber auch die Variante "anonym" wählen - dann werden gleich 35% Quellensteuer fällig, welche die Advanzia einbehält und davon 75% an die Wohnsitzstaaten abliefert. Diese Variante werden wohl eher nur wenige Anleger wählen...